Geographische Herkunftsangaben sind Bezeichnungen, die auf die Herkunft eines Produkts aus einer bestimmten Region oder einem bestimmten Ort hinweisen. Bekannte Beispiele sind das Lübecker Marzipan, Aachener Prinzen, Warsteiner, Bayerisches Bier oder auch Kölsch als Hinweis auf ein Bier aus Köln.
Solche geographischen Herkunftsangaben sind insbesondere für bei Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen von erheblicher Bedeutung. Deshalb besteht für die Erzeuger auch die Möglichkeit, Herkunftsangaben für solche Produkte als Ursprungsbezeichnungen oder geographische Angaben bei der Europäischen Union für ganz Europa schützen zu lassen.
Ein neues Urteil des EuGH (Urt. v. 8.9.2009, C-478/07) verdeutlicht nun aber die Kehrseite des europäischen Schutzes. In seiner zweiten Entscheidung zur Bezeichnung American Busch der Anheuser Busch Brauerei aus den USA hat er die für alle europäischen Gerichte verbindliche Feststellung getroffen, dass Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel oder Agrarerzeugnisse, die auf europäischer Ebene (noch) nicht geschützt sind, auch auf nationaler Ebene der Mitgliedstaaten, also z.B. in Deutschland, nicht (mehr) als Herkunftsangaben geschützt werden dürfen. Ob diese Entscheidung auch den Schutz vor einer irreführenden Verwendung von geographischen Herkunftsangaben ausschließt, wie er in § 127 Abs. 1 MarkenG geregelt ist, bleibt nach dieser Entscheidung zwar offen. Allen Erzeugern von Lebensmitteln oder Agrarerzeugnissen, die mit einer geographischen Bezeichnung genannt werden, ist aber dringend zu empfehlen, unverzüglich einen Schutz dieser geographischen Herkunftsangaben auf europäischer Ebene zu beantragen.
Hermann-Josef Omsels, 15.10.2009
