Am 1. Mai 2010 ist das EPÜ für Albanien in Kraft getreten.
Europäische Patentanmeldungen die ab 1. Mai 2010 eingereicht wurden, schließen somit die Benennung des neuen Vertragsstaats ein. Eine nachträgliche Benennung Albaniens in vor diesem Zeitpunkt eingereichten Anmeldungen ist jedoch nicht möglich.
In einem ab dem 1. Mai 2010 eingereichten PCT-Antrag ist Albanien automatisch auch zur Erlangung eines europäischen Patents bestimmt. Für internationale Anmeldungen mit einem Anmeldetag vor dem 1. Mai 2010 kann kein europäisches Patent für Albanien erteilt werden. Die Benennung Albaniens beim Eintritt einer internationalen Anmeldung mit einem Anmeldetag vor dem 1. Mai 2010 in die europäische Phase ist somit rechtlich unwirksam. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die PCT-Anmeldung in Albanien separat fortzuführen und ein nationales Patent zu erlangen.
Julia Becker
