Längere Wortfolgen nicht als Marke schützbar

Von HERTIN
Donnerstag, 26.Aug 2010,12:51
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Mit Urteil vom 1.07.2010, Az. I ZB 35/09 – Die Vision hat der BGH entschieden, dass längere Wortfolgen in der Regel jeglicher Unterscheidungskraft im Sinne des Markenrechts entbehren und daher nicht als Marke angemeldet werden können. Kürze, Originalität und Prägnanz seien wichtige Indizien für die Unterscheidungskraft eines Zeichens. Konkret ging es um die Wortfolge “Die Vision: EINZIGARTIGES ENGAGEMENT IN TRÜFFELPRALINEN, Der Sinn: Jeder weiß WAS wann zu tun ist und was NICHT zu tun ist, Der Nutzen: Alle tun das RICHTIGE zur richtigen Zeit”.

RA Dr. Verweyen

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