Der BGH hat mit Urteil v. 11.03.2010 – Espressomaschine (Az. I ZR 123/08) strenge Anforderungen an die Aktualität von Preisangaben in Internet-Preissuchmaschinen aufgestellt. Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals verbinde mit den ihm dort präsentierten Informationen die Erwartung, dass diese Informationen aktuell seinen und gehe davon aus, dass die dort angebotenen Waren zu dem dort genannten Preis erworben werden können. Er rechnen nicht damit, dass diese Preise aufgrund von Preiserhöhungen, die in der Suchmaschine noch nicht berücksichtigt sind, schon überholt seinen. Auch durch einen Hinweis “Alle Angaben ohne Gewähr!” in der Fußzeile der Preisvergleichsseite werde die Irreführung nicht ausgeräumt. Es handele sich um einen nicht unerheblichen Wettbewerbsverstoß.

RA Dr. Verweyen

Grundsätzliches zu irreführenden Preisangaben in Preissuchmaschinen unter omsels.info. Zu Preisangaben im Allgemeinen an anderer Stelle ebenfalls unter omsels.info.

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