Nachdem die Zentralstelle für private Überspielungsrechte ZPÜ, die die GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst und andere Verwertungsgesellschaften vertritt, nach heftigen und noch andauernden Auseinandersetzungen mit Verbänden der Computerhersteller (u.a. dem Zentralverband Informationstechnik und Computerindustrie ZItCo e.V., vertreten durch RA Dr. Verweyen) kürzlich eine Urheberabgabe auf Personal Computer i.H.v. 17,06 EUR bzw. 15,19 EUR zzgl. MwSt. je PC festgesetzt und veröffentlicht hatte, hat sie nunmehr auch einen entsprechenden Tarif für Mobiltelefone festgelegt und veröffentlicht. Nach Vorstellung der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften sind daher nunmehr von den Geräteherstellern je Touchscreen-Phone (z.B. iPhones) 11,- EUR zzgl. MwSt. und im übrigen 8,- EUR zzgl. MwSt. an die ZPÜ abzuführen (s. Pressemitteilung der ZPÜ vom 7.7.2010). Allerdings stellen die von der ZPÜ veröffentlichten Tarif nach Urteil des OLG München 29.4.2010 in der Sache ZItCo e.V. / ZPÜ u.a. zum PC-Tarif (Az. 6 WG 6/10) keine Anspruchsgrundlage gegen die Gerätehersteller dar, sondern lediglich eine unverbindliche, schriftlich fixierte Forderung der Verwertungsgesellschaften.
RA Dr. Verweyen
