Schadensabwicklung und Wettbewerbsrecht

Von HERTIN
Montag, 31.Okt 2011,22:54
HERTIN-Urteile, Wettbewerbsrecht

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat eine Mandantin der Hertin Anwaltssozietät, die größte deutsche Kfz-Versicherungsgesellschaft, wegen einer bestimmten Praxis bei der Regulierung von Kfz-Schadensfällen auf Unterlassung in Anspruch genommen, da sie in dieser Praxis einen Wettbewerbsverstoß erblickt. Das OLG Nürnberg ist der Argumentation von RA Dr. Omsels aus der Hertin Anwaltssozietät gefolgt, wonach Rechtsausführungen einer Partei in einer rechtlichen Auseinandersetzung nicht zum Gegenstand separater Unterlassungsansprüche eines an der Auseinandersetzung nicht beteiligten Dritten gemacht werden können (siehe dazu www.omsels.info). Die Zentrale will es allerdings weiter wissen. Sie hat gegen das Urteil Revision zum BGH eingelegt.

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