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Von HERTIN
Donnerstag, 01.Dez 2011,22:37
Wettbewerbsrecht

Auf dem Markt für Kfz-Vergleiche ging es im Vorfeld des 30.11., dem spätestens ordentlichen Kündigungstermin für einen Kfz-Versicherungswechsel im Jahr,  in 2011 auch juristisch besonders hoch her.

Grund war der Start des Vergleichsportals transparo der Aspect Online AG, das in der Fernsehwerbung den Finger in die offene Flanke der Wettbewerber legte, die nämlich viele der günstigsten Kfz-Versicherungsangebote am Markt in ihren Vergleichen gar nicht führen, z.B. die Versicherungen der HUK-COBURG-Gruppe oder von HDI und WGV. Diese Versicherungen können nur über transparo verglichen werden, aus deren Vergleichsangebot sich aber aus diesem Grunde Versicherungen zurückgezogen haben, die bei check24 regelmäßig die günstigsten Angebote vorhalten.

Beide Wettbewerber überzogen sich mit einstweiligen Verfügungen. Aktueller Stand nach Ablauf des 30.11. ist, dass kein Werbespot, den einer von beiden zum Thema Kfz-Vergleiche auf allen deutschen Fernsehsendern zu jeder Tageszeit geschaltet hatte, gerichtlich nicht verboten wurde.  Während aber transparo, vertreten durch Dr. Hermann-Josef Omsels von der HERTIN Anwaltssozietät, durch Rückfallvarianten auf jedes Verbot zeitnah reagiert hat, hat check24 seinen Spot allenfalls marginal geändert. Die Folge ist: es laufen gegen check24 derzeit eine Reihe von Anträgen auf Festsetzung von Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro wegen Missachtung gerichtlicher Verbote.

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