Durch das Patentrechtsmodernisierungsgesetz vom 31.07.2009 wurde auch das Deutsche Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG ) in mehreren Reglungen geändert. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich (a) die Formvorschriften von Erfindungsmeldungen sowie (b) den Wegfall der beschränkten Inanspruchnahme und (c) die gesetzlich Fiktion der Inanspruchnahme. Ziel dieser Änderungen war es, das Recht der Arbeitnehmererfindungen zu vereinfachen und zu modernisieren. [...]
