Die Gerichte sind weiterhin uneins in der Frage, ob Händler auf eBay Käufern (Verbrauchern) statt des Widerrufsrechts ein Rückgaberecht anbieten können.

Dies hatte uns das LG Berlin mit Urteil vom 25. Mai 2009, Az. 52 0 405/08 unter Hinweis auf die entsprechende Rechtsauffassung des Kammergerichts (Az. 5 U 170/08) positiv (und, wie wir meinen: überzeugend) bestätigt [...]