Geographische Herkunftsangaben sind Bezeichnungen, die auf die Herkunft eines Produkts aus einer bestimmten Region oder einem bestimmten Ort hinweisen. Bekannte Beispiele sind das Lübecker Marzipan, Aachener Prinzen, Warsteiner, Bayerisches Bier oder auch Kölsch als Hinweis auf ein Bier aus Köln.
Die Entscheidung des EuGH vom 10.9.2009, C-446/07) ist für den Schutz geographischer Herkunftsangaben sehr wichtig. Sie betrifft die Frage des Schutzes vor einer Irreführung mit geographischen Herkunftsangaben nach § 127 Abs. 1 MarkenG.
