Die Werbung “Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer” ist nach Ansicht des BGH (Urt. v. 31.03. 2010 – I ZR 75/08) keine wettbewerbswidrige unsachliche Beeinflussung des Verbrauchers bei seiner Kaufentscheidung (§§ 3. 4 Nr. 1 UWG). Mit solchen Kaufanreizen könne der mündige Verbraucher rational umgehen.
Die Rechtsprechung des BGH zu Versandkostenangaben im Onlinehandel kann nach zwei jüngeren Urteilen, die einen Onlineshop und eine Preissuchmaschine betrafen, als gefestigt gelten: Über Versandkosten muss vordem entscheidenden Schritt des Verbrauchers hin zum Kaufentschluss informiert werden.
