Die Rechtsprechung des BGH zu Versandkostenangaben im Onlinehandel kann nach zwei jüngeren Urteilen, die einen Onlineshop und eine Preissuchmaschine betrafen, als gefestigt gelten: Über Versandkosten muss vordem entscheidenden Schritt des Verbrauchers hin zum Kaufentschluss informiert werden.
Der BGH hat entschieden, dass Händler, die Ihre Angebote auf Preissuchmaschinen bewerben, von Wettbewerbern wegen verspäteter Preisaktualisierungen in Preissuchmaschine in Anspruch genommen werden können.
