Ein Verbraucher gibt keinen Anlass zur Klage und muss dementsprechend auch nicht die Verfahrenskosten tragen, wenn er auf eine Abmahnung nicht reagiert, in der eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung gefordert und zugleich unter Hinweis auf eine sonst drohende Unwirksamkeit vor Einschränkungen der Unterlassungserklärung gewarnt wird,  – das entschied der 6. Zivilsenat des OLG Köln in [...]

Deutsche Gerichte können für Klagen gegen Internetveröffentlichungen der New York Times durchaus zuständig sein. Das entschied der BGH am 2. März 2010 und führte damit seine bisherige Rechtsprechung zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Rechtsverletzungen im Internet konsequent fort.