Die Werbung “Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer” ist nach Ansicht des BGH (Urt. v. 31.03. 2010 – I ZR 75/08) keine wettbewerbswidrige unsachliche Beeinflussung des Verbrauchers bei seiner Kaufentscheidung (§§ 3. 4 Nr. 1 UWG). Mit solchen Kaufanreizen könne der mündige Verbraucher rational umgehen.