Die Rechtsprechung des BGH zu Versandkostenangaben im Onlinehandel kann nach zwei jüngeren Urteilen, die einen Onlineshop und eine Preissuchmaschine betrafen, als gefestigt gelten: Über Versandkosten muss vordem entscheidenden Schritt des Verbrauchers hin zum Kaufentschluss informiert werden.
