Forschungsfreiheit und Patente

Von HERTIN
Freitag, 12.Mrz 2010,17:39
Alle Kategorien, Patentrecht

Ein Patent entfaltet keine Wirkung bei:
-          Handlungen im privaten Bereich zu nicht-gewerblichen Zwecken
-          der unmittelbare Einzelzubereitungen von Arzneimitteln in Apotheken aufgrund ärztlicher Verordnung sowie
-          Handlung zu Versuchszwecken, die sich auf den Gegenstand der patentierten Erfindung beziehen
Wirtschaftlich besonders relevant ist das
Versuchsprivileg, insbesondere für klinische Versuche:.
Handlungen zu Versuchszwecken dürfen von allen vorgenommen werden – auch von der [...]