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Rechtsberatung für Hochschulen

Hochschulen, Fachhochschulen und Fachschulen erfüllen einen zentralen Bildungsauftrag, der gemäß seiner Bedeutung durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften geregelt ist. Unsere Rechts- und Patentanwälte beraten Sie in allen Fragen des Urheberrechts, des Patentrechts, des Markenrechts, des Wettbewerbsrechts und des Presserechts im Hinblick auf alle Aktivitäten von Hochschulen, Fachhochschulen und Fachschulen oder anderen wissenschaftlichen oder pädagogischen Bildungseinrichtungen.

Verteidigung Ihrer gewerblichen Rechte

Die Patentanwälte und Rechtsanwälte der HERTIN Anwaltssozietät prüfen für Sie die Zulässigkeit verschiedenster Forschungsvorhaben auf allen Gebieten der Natur- und Geisteswissenschaften. Wir bieten Ihnen Unterstützung beim Technologietransfer, bei Geheimhaltungs-, Zusammenarbeits- und Lizenzverträgen sowie bei der Verwertung Ihrer technischen und nicht technischen Schutzrechte, wie Patentrechte, Urheberrechte, Designrechte oder Markenrechte. Die Anwälte der HERTIN Anwaltssozietät arbeiten seit Jahrzehnten mit Hochschulen, Fachhochschulen, Fachschulen, Universitätskliniken sowie öffentlichen und privaten Forschungseinrichtungen zusammen.

Wir prüfen mit Ihnen zusammen, ob Sie Ihre Rechte als Hochschule, Fachschule oder andere Bildungseinrichtung am zielführendsten aus dem Urheberrecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Markenrecht oder dem Patentrecht verteidigen sollten. Wir unterstützen beim Schutz und bei der Unterbindung des Missbrauchs Ihres geistigen Eigentums als Hochschule oder Fachhochschule bzw. Fachschule. Wir unterstützen Sie auch im Bereich des Presse- und Persönlichkeitsrechts im Zusammenhang mit der Darstellung Ihrer Hochschule oder Fachhochschule als Ganzes oder einzelner Kreativer und Erfinder Ihrer Einrichtung im Speziellen; insbesondere unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit unzulässigen Äußerungen, die Sie oder Ihre Mitarbeiter betreffen

Unterstützung und Beratung für Ihr Patent- oder Markenportfolio-Management

Unsere Patent- und Rechtsanwälte beraten Sie beim Aufbau Ihres Marken- oder Patentportfolios und unterstützen Sie bei Auseinandersetzungen sowie bei der Erstellung von verschiedenen Gutachten und Analysen (beispielsweise Freedom-to-Operate-Analysen, Patent-Clearing-Gutachten oder Markenverletzungsgutachten). Wir unterstützen Sie bei Ihren Verhandlungen mit Verwertern und der Industrie, die Ihr geistiges Eigentum nutzen wollen, insbesondere durch die Ausarbeitung entsprechender Lizenzverträge und beim Technologietransfer. Wir unterstützen Sie weiterhin bei der Organisation Ihres Informations- und Schutzrechtswesens. Vor allem beraten wir Sie in Fragen des Arbeitnehmererfinderrechtes und betreuen für Sie die entsprechenden gerichtlichen Verfahren und die Auseinandersetzungen vor der Schiedsstelle und vor den Gerichten.

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Legal 500

Die Anwälte der HERTIN Anwaltssozietät werden regelmäßig in The Legal500 – Law Firms in Europe, dem JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien sowie in The Legal500 Deutschland und den Best Lawyers empfohlen.