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Kunst, Kultur und Wissenschaft

Mehr denn je müssen sich Unternehmen, Institutionen und Einzelpersonen aus allen Bereichen der Kunst und Wissenschaft den Bedingungen des Marktes anpassen, sich mit neuen Technologien und Akteuren auseinandersetzen und dabei eine kaum noch überschaubare Fülle an Rechtsvorschriften beachten.

Konzentrationsprozesse und digitale Revolution

In den letzten Jahren war der Kunst-, Kultur- und Wissenschaftsbetrieb, etwa das Verlagswesen, von Konzentrationsprozessen und scharfem Verdrängungswettbewerb gezeichnet: namhafte Häuser wurden fusioniert oder sind verschwunden.

Heute ist die Digitalisierung die große Herausforderung, z.B. durch das eBook. Geschäftsmodelle müssen entwickelt werden, denn der Internetpiraterie kann nicht nur mit rechtlichen Mitteln und digital rights management begegnet werden (s. Musik- und Filmbereich).

Im Kunstbereich, etwa bei den Publikumsverlagen, steckt vieles noch in den Anfängen; der Wissenschaftsbetrieb ist da weiter: Datenbanken werden online durchsucht, große Enzyklopädien erscheinen kaum noch in Buchform oder wurden von Wikipedia et al. verdrängt, etc. Auch die Fotografie – ob im Bereich Kunst, Journalismus oder Werbung – ist heute nahezu ausschließlich digital, von der Werkherstellung über Vertrieb bis zur Nutzung.

Kunstrecht

Die Urheber und Verwerter geschützter Leistungen aus Kunst, Kultur und Wissenschaft agieren in einem engen Geflecht aus rechtlichen Rahmenbedingungen, dem Kunstrecht.

Kunstrecht im Verhältnis Urheber und Verleger

In den Vertragsbeziehung zwischen den Urhebern – wie z.B. Autoren, Künstler, Übersetzer, Illustratoren, Fotografen, Komponisten, Kartografen, Wissenschaftlern –  und den Verlagen, Agenturen und Verwertungsgesellschaften sind neben dem allgemeinen Vertragsrecht insbesondere die Vorschriften des Urheberrechts zu beachten, die die Vertragsautonomie beschränken.

Z.B. ist den Urhebern eine "angemessene Vergütung" und eine "weitere Beteiligung" an den Erträgnissen aus ihren Leistungen garantiert; die Entscheidung des BGH zu Übersetzerhonoraren wird die Vertragspraxis hier nachhaltig beeinflussen.

Kunstrecht im Vertrieb

In den Bereichen Kunst und Wissenschaft sind in Vertrieb und Galerie-/Agenturgeschäft neben spezifischen Vorgaben (z.B. Buchpreisbindung, Fördermittelregulierung) vor allem die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben des UWG zu beachten, insbesondere bei Marketingmaßnahmen.

Im E-Commerce kommen die Vorschriften zum Schutz der Verbraucher hinzu. Auch im Download-Geschäft, z.B. mit Digitalfotografien und eBooks, besteht erheblicher Klärungsbedarf. Schließlich sind presserechtliche Vorgaben zu beachten.

Was können wir für Sie tun?

Aus dem Urheberrecht kommend haben wir in den letzten Jahren die rechtlichen Aspekte der Digitalisierung und die rasante Entwicklung neuer Geschäftsmodelle hautnah mitverfolgt und durch unsere praktische Prozesstätigkeit mitgestaltet. Aufgrund unserer intensiven Tätigkeit im Presse- und Wettbewerbsrecht sind wir praktisch erfahrene Experten im – weit zu verstehenden – Bereich "Kunstrecht".

Gerne unterstützen wir Sie zu allen Fragen des Kunstrechts: Erstellung und Verhandlung von Verträgen, Rechteübertragungen, Lizenzierungen/Kauf und Verkauf von Rechten aus dem und in das In- und Ausland, Durchsetzung Ihrer Rechte, Abwehr von Angriffen Dritter, etc. Gerne beraten wir Sie zudem umfassend zum rechtssicheren Auf- und Ausbau neuer Geschäftsmodelle, insbesondere im E-Commerce-Bereich und unter marken-, presse- und wettbewerbsrechtlichen Aspekten. 

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