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Medienrecht und Entertainment

Die HERTIN Anwaltssozietät betreut seit langer Zeit Kreative und ausübende Künstler zu Fragen des Medienrechts, Entertainmentrechts und Persönlichkeitsrechts. Daher können unsere Anwälte auf eine entsprechende Erfahrung und Expertise im Medienrecht zurückgreifen. Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten in den Bereichen Entertainmentrecht, Musikrecht, Filmrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht der Computer- und Videospiele, Multimediarecht und Internetrecht, die alle Teilbereiche des Medienrechts sind.

Wir vertreten Kreative und ausübende Künstler von Weltniveau in Fragen des Medienrechts, unter anderem in den Bereichen Musikrecht, Filmrecht und Fotorecht sowie zum Persönlichkeitsrecht. Unsere Tätigkeiten reichen von der Lizenzvertragsgestaltung über die Klärung von Haftungsfragen bis hin zum Management der Zusammenarbeit von Künstlern, Veranstaltern, Verlegern sowie Tonträgerherstellern und Filmproduzenten. Dazu nehmen wir uns insbesondere einer interessengerechten Ausgestaltung und der Überwachung der vielfältigen Vertragsbeziehungen und des Persönlichkeitsrechts an.

Zu den Teilbereichen Entertainmentrecht und Persönlichkeitsrecht des Medienrechts beraten wir unter anderem ausübende Künstler, musikalische und moderierende Entertainer (z. B. Marco Schreyl) sowie Kreative aus dem Games-Bereich des Medienrechts.

Entertainment- und Medienrecht im Internet

Medienrecht, Entertainmentrecht und Internetrecht – wenn sich mehrere Querschnittsrechtsgebiete treffen, ist Expertise und Erfahrung gefragt. Die Anwälte der HERTIN Anwaltssozietät haben bereits eine hohe Anzahl von Fällen im Bereich Medienrecht erfolgreich bearbeitet, sodass ihnen das Zusammenspiel von Interessen und Ansprüchen vertraut ist.

Innovatoren im Bereich Internet und Medien beraten wir fundiert und vertreten sie kompetent und engagiert in Fragen des Medienrechts, wenn ihre Ideen und Vorhaben auf Widerstände stoßen. Die HERTIN Anwaltssozietät unterstützt bei der rechtssicheren Ausgestaltung von Internetangeboten, insbesondere im Bereich Medien im World Wide Web (WWW), beispielsweise bei Portalen, Foren und Medienshops. Im Falle einer Inanspruchnahme vertreten wir die Interessen unserer Mandanten, auch wenn wir dabei rechtliches Neuland betreten, wie etwa den OnlineTVRekorder-Anbieter save.tv, den verschiedene Sender als Störer in Anspruch nehmen möchten.

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihre Ansprüche durchzusetzen, gleich, ob sie sich aus dem Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht oder anderen Regelungen des Medienrechts ergeben.

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