. .

Patentanwälte

Die Patentanwälte der HERTIN Anwaltssozietät beraten und vertreten Sie zusammen mit einem Team von exzellenten Assistenten umfassend in allen Fragen zum nationalen und internationalen Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Arbeitnehmererfinderrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht und Sortenschutzrecht.

Wir schützen, überwachen und verteidigen Ihre Erfindungen, beraten Sie in Hinblick auf ein sinnvolles Schutzrechtsportfolio und unterstützen Sie bei der Verwertung und Lizenzierung. Unsere Expertise im Patent- und Markenrecht sorgt dafür, dass Ihr Produkt umfassend mit den für Sie passenden Schutzrechten gesichert und flankiert wird.

Mandanten

Die HERTIN Patentanwälte betreuen Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und andere Organisationen aus der Bio- und Gentechnologie, Nanotechnologie, medizinischen Diagnostik, Pharmazie, alternativen Medizin, der klassischen Chemie, Umwelttechnik, Biophysik, Optoelektronik, Lasertechnologie, Computertechnologie und anderen Bereichen.

Gemeinsam mit den Rechtsanwälten der HERTIN Anwaltssozietät beraten die Patentanwälte auch eine Vielzahl von Einzelerfindern, sei es in Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts, des Lizenz-, Wettbewerbs-, Heilmittelwerbe- und Vertragsrechts, bei Due Dilligence-Prüfungen und im gewerblichen Rechtsschutz.

Vertretung

Die Patentanwälte der HERTIN Anwaltssozietät sind vertretungsberechtigt vor dem Deutschem Patent- und Markenamt (DPMA), dem Bundespatentgericht (BPatG), dem Europäischen Patentamt (EPA), dem Harmonisierungsamt für den gemeinsamen Binnenmarkt in Alicante (HABM) und bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO).

Ferner vertreten wir Sie vor dem Gericht erster Instanz (EuG) und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sowie vor dem Bundesgerichtshof (BGH). 

Zusammen mit den Rechtsanwälten vertreten unsere Patentanwälte Sie auch im zivilrechtlichen Verfahren in Fragen des Patentrechts, Arbeitnehmererfinderrechts, Markenrechts, Geschmacksmusterrechts und Sortenschutzrechts.
 

Direkt Finden