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Geschmacksmusterrecht ist Designrecht

Geschmacksmusterrecht ist Designrecht. Mit dem Begriff Geschmacksmuster benennt das Recht die zweidimensionale oder dreidimensionale ästhetische Gestaltung eines Erzeugnisses. Das Geschmacksmusterrecht schützt also inbesondere Design und Grafik. 

Geschmacksmusterschutz

Geschmacksmusterschutz entsteht nach dem Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) oder der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGeschmMV), wenn die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinung neu und eigenartig ist.

Das Geschmacksmuster gilt als neu, wenn am Tag der ersten Veröffentlichung innerhalb der Europäischen Union oder am Tage, an dem es zum Schutz bei der zuständigen Behörde angemeldet wurde, keine andere Gestaltung bekannt war, von der sich das Geschmacksmuster nur in unwesentlichen Einzelheiten unterscheidet.

Das Geschmacksmuster gilt als eigenartig, wenn sich der Gesamteindruck, den es bei einem Fachmann der Branche hervorruft, von dem Gesamteindruck unterscheidet, den eine andere Gestaltung bei derselben Person hervorruft.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass jede Grafik, jedes Design oder jedes Schriftzeichen, dass sich von einer anderen Grafik, einem anderen Design oder einem anderen Schriftzeichen unterscheidet, als Geschmacksmuster nach dem Geschmacksmustergesetz oder der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung geschützt sein kann.

Ob ein Geschmacksmusterrecht besteht, hängt allerdings von verschiedenen Voraussetzungen ab, je nachdem auf welches Geschmacksmusterrecht sich der Schutzrechtsinhaber berufen möchte.

Zum einen gibt es ein nicht eingetragenes Geschmacksmusterrecht nach der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung, das dadurch entsteht, dass es der Öffentlichkeit innerhalb der Europäischen Union erstmals zugänglich gemacht wird. Dieses Geschmacksmusterrecht erlischt allerdings bereits drei Jahre nach der ersten Veröffentlichung.

Wer einen längerfristigeren, bis zu 25-jährigen Schutz seines Geschmacksmusters wünscht, hat die Möglichkeit, das Geschmacksmuster entweder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für einen deutschen Schutz oder beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) für einen europaweiten Schutz anzumelden. Diese Anmeldung sollte frühzeitig erfolgen, möglichst noch bevor das Geschmacksmuster Dritten gezeigt wird.

Geschmacksmusterrecht gewährt Ausschließlichkeitsrecht

Das Geschmacksmusterrecht gewährt seinem Inhaber ein Ausschließlichkeitsrecht. Der Inhaber allein ist berechtigt, das Design, die Grafik oder das Schriftzeichen, für das er ein Geschmacksmusterrecht besitzt, zu benutzen, das heißt insbesondere herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen oder zu diesen Zwecken zu gebrauchen und zu besitzen.

Jedem anderen kann die Verwertung untersagt werden - oder im Rahmen eines Lizenzvertrages auch erlaubt werden.

Was kann die HERTIN Anwaltssozietät für Sie tun?

Die Rechtsanwälte und Patentanwälte der HERTIN Anwaltssozietät beraten Sie bereits im Vorfeld Ihres kreativen Schaffens bei allen Fragen rund um den optimalen Schutz Ihres Designs.

Wir führen die erforderlichen Anmeldungen durch, damit Sie ein nationales oder europäisches Geschmacksmusterrecht an dem Design erhalten. Wir setzen Ihr Geschmacksmusterrecht durch, wenn es von Dritten ohne Ihre Zustimmung verwertet wird.

Außerdem unterstützen wir Sie gern bei der Verhandlung und dem Abschluss von Lizenzverträgen und verteidigen Sie gegen (unberechtigte) Schutzrechtsangriffe.
 

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