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Internetrecht

Als Internetrecht wird die Anwendung bestehender Vorschriften aus verschiedenen Gesetzen auf Rechtsbeziehungen im Internet bezeichnet. Das Recht reagiert damit auf die rasanten technischen und medialen Entwicklungen der jüngsten Zeit. Millionen von Nutzern und Anwendern im Netz rufen neue Formen von Kommunikation und Handel ins Leben: Tauschbörsen, Onlineshops, verschiedenste Handels- und Kommunikationsplattformen, Social Networks und vieles mehr.

Die Rechtsbeziehungen zwischen Nutzer und Anbieter, Rechteinhaber und Verwerter werden von Vorschriften geregelt, die überwiegend dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und dem Zivilrecht entstammen.

Die Herausforderung des Medienanwalts

Die Herausforderung des Medienanwalts oder Anwalts im Internetrecht ist die Anwendung tradierter Rechtsvorschriften und Rechtsdogmatik auf sich rasant entwickelnde technische Gegebenheiten. Insbesondere Verstöße gegen die urheberrechtlichen Verwertungsrechte, aber auch gegen Markenrechte, provozieren zahlreiche Auseinandersetzungen im Internetrecht. Neben der Anwendung der Rechtsvorschriften muss der Medienanwalt in der Lage sein, die teils komplexen technischen Strukturen zu erkennen und nachzuvollziehen, um zu einer rechtlichen Wertung zu gelangen. Die rechtssichere Gestaltung von Onlineshops, inbesondere eine korrekte Widerrufsbelehrung, praxistaugliche AGBs, die Erfüllung der speziellen Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher und der Datenschutz, sind weitere Bastionen des Internetrechts.

Die Abmahnung im Internetrecht

Die Abmahnung ist ein Instrument zur Vermeidung der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen. Bei einem Verstoß gegen das Urheberrecht oder das Markenrecht stehen dem Rechteinhaber Unterlassungsansprüche zu. Der Rechteinhaber gibt dem Verletzer, etwa demjenigen, der ein Foto unberechtigt auf seiner Homepage vorhält, die Möglichkeit, durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein Gerichtsverfahren oder eine einstweilige Verfügung zu vermeiden. Natürlich hat der Verletzer im Fall der berechtigten Abmahnung für die entstandenen Anwaltsgebühren aufzukommen. Er kann aber die Kosten des gerichtlichen Verfahrens vermeiden. Die Ansprüche richten sich regelmäßig gegen den Täter, sehr häufig aber auch gegen Dritte, etwa den Betreiber der Plattform, auf die der rechtswidrige Inhalt vom Täter hochgeladen wurde. Der Umfang der sogenannten Störerhaftung ist Gegenstand zahlreicher Prozesse, insbesondere die Frage, welche Prüfungspflichten einem Anbieter von Diensten zur Vermeidung von Rechtsverstößen zumutbar sind. Der Verstoß kann sich aus Urheberrecht, aber auch aus Markenrecht oder Wettbewerbsrecht ergeben. In all diesen Bereichen verfügen die Anwälte der HERTIN Anwaltssozietät über regelmäßige Gerichtspraxis.

Internationaler Kontext des Internetrechts

Während man im Jahr 2009 vor dem BGH noch um die Zulässigkeit von Onlinevideorecordern stritt, wurde in den USA der Onlinevideorecorder als Nachfolger des klassischen Videorecorders legitimiert und die Revision der Sendeanstalten zurückgewiesen. „Die Welt ist flach“, betitelte Thomas Friedmann sein Werk über die vernetzte Welt und den internationalen Wettbewerb. Nutzer sind gewohnt, Dienste aus dem Ausland in Anspruch zu nehmen. Die globalen Player der Internetwirtschaft haben ihren Geschäftssitz nicht selten in Ländern, in denen sie nur wenig Geschäftsbetrieb haben. Vor dem Hintergrund eines europäischen oder internationalen Marktes erfordert das Internetrecht den Blick über den Tellerrand und von dem im Internetrecht tätigen Anwalt neben der Kenntnis der nationalen Regelungen zunehmend auch die Kenntnis der Regelungen der benachbarten Märkte.

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