Markenrecht
Das Markenrecht ist ein zentraler Bestandteil unserer Wirtschaftsordnung. Im modernen marktwirtschaftlichen Wettbewerb müssen die Unternehmen in der Lage sein, ihre Produkte von denen anderer auf den ersten Blick unterscheidbar zu machen. Darin liegt der Sinn und Zweck einer Marke.
Die Erlangung des Markenrechts erfolgt üblicherweise im Wege der Anmeldung und Eintragung im nationalen oder europäischen Markenregister. Als Kennzeichen geschützt sind neben den Marken auch noch geschäftliche Bezeichnungen, wie insbesondere Unternehmenskennzeichen und geografische Herkunftsangaben.
Die Funktion der Marke
Die Funktion der Marke besteht darin, einen Kommunikationskanal zwischen Unternehmer und Verbraucher zu schaffen. Dabei soll die Marke zunächst die Herkunft einer Ware dem Verbraucher gegenüber kommunizieren und garantieren (Herkunftsfunktion). Gleichzeitig bürgt die Marke damit für eine bestimmte gleichbleibende Qualität des Produktes (Vertrauensfunktion).
Von besonderer Bedeutung ist heute, dass sich über die Marke das Produktimage insgesamt bestimmen und transportieren lässt (Werbe- und Kommunikationsfunktion der Marke). Markenrecht schafft Kundenbindung.
Das Markenrecht gewährt ein Ausschließlichkeitsrecht
Das Markenrecht gewährt seinem Inhaber ein Ausschließlichkeitsrecht. Dasselbe gilt für alle übrigen Kennzeichenrechte. Als Ausschließlichkeitsrecht gewährt das Markenrecht seinem Inhaber den notwendigen unternehmerischen Freiraum für seine Betätigung auf dem Markt.
Für den Markeninhaber ist das Markenrecht ein Instrument, seine Marke gegen den Missbrauch durch Konkurrenten zu verteidigen. Für den Konkurrenten dagegen ist es überlebenswichtig, die Grenzen eben dieses Ausschließlichkeitsrechts zu bestimmen, um die eigene unternehmerische Freiheit zu bewahren.
Was können wir im Markenrecht für Sie tun?
Die Rechtsanwälte und Patentanwälte der HERTIN Anwaltssozietät aus Berlin beraten Sie im Markenrecht sowohl bei der Verteidigung der eigenen Marke wie auch bei dem Bestreben, den Markeninhaber in seine Schranken zu weisen, um den eigenen wirtschaftlichen Betätigungsfreiraum zu erhalten. Insbesondere unsere Patentanwälte unterstützen Sie in allen Fragen der markenrechtlichen Schutzfähigkeit und der Erlangung markenrechtlichen Schutzes und betreiben das oft komplizierte und langwierige Anmeldeverfahren für Sie.
Zu unseren langjährigen Mandanten im Bereich des Marken- und Kennzeichenrechts gehören Versicherungen, Banken und Personaldienstleister ebenso wie verschiedene kleine, mittlere und große Unternehmen aus den Bereichen Groß- und Einzelhandel, Biotechnologie und Medizin, Chemie, Kunst, Kultur & Wissenschaft, Medien & Entertainment sowie IT & Software.
