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Patentrecht

Patentrecht ist der Sammelbegriff für alle Rechtsnormen, die sich mit Patenten befassen. Das Patentrecht verschafft seinem Inhaber den notwendigen unternehmerischen Freiraum zur wirtschaftlichen Verwertung einer technischen Erfindung.

Patent und Erfindung

Patente werden für Erfindungen erteilt, die neu sind (also nicht bereits publiziert sind), auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (also für den Fachmann nicht naheliegend sind) und gewerblich anwendbar sind. Reine Entdeckungen, also Erkenntnisse darüber, wie etwas funktioniert, sind nicht patentierbar. Die Nutzung einer Entdeckung zur Lösung eines technischen Problems hingegen kann patentfähig sein. 

Als Patente geschützt werden u.a. Erzeugnisse, Vorrichtungen, Arbeits- und Herstellungsverfahren, kosmetische Zusammensetzungen, chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, biologische Substanzen, Dinge des täglichen Lebens, aber auch bestimmte neuartige Verwendungen eigentlich bekannter Stoffe. Insoweit unterscheidet man unterschiedliche Patentkategorien wie Erzeugnispatente, Verfahrenspatente und Verwendungspatente.  

Im Gegensatz zu einem Gebrauchsmuster werden Patente geprüft und entfalten nach ihrer Erteilung ihre volle Schutzwirkung. In der Regel beträgt die Schutzdauer 20 Jahre gerechnet vom Anmeldetag. Ein Patent wirkt immer territorial, wird also nur für eine bestimmte geographische Region erteilt. 

Das Patentrecht gewährt ein Ausschließlichkeitsrecht

Das Patentrecht gewährt seinem Inhaber ein Ausschließlichkeitsrecht. Der Inhaber allein ist berechtigt, die Erfindung zu benutzen. Jedem anderen kann die Verwertung untersagt oder im Rahmen eines Lizenzvertrages auch erlaubt werden. Auf diese Weise verschafft das Patentrecht seinem Inhaber den notwendigen unternehmerischen Freiraum zur wirtschaftlichen Verwertung einer technischen Erfindung.

Was können wir für Sie tun?

Die Patentanwälte der HERTIN Anwaltssozietät beraten Sie bereits im Vorfeld Ihres kreativen Schaffens bei allen Fragen rund um den optimalen Schutz Ihrer Erfindung.

Wir sorgen dafür, dass Ihre Erfindung geschützt wird, gleichgültig in welchem Land oder für welche geographische Region. Wir führen für Sie die Patentanmeldeverfahren wo immer Sie es wünschen; über unsere Korrespondenzkollegen sind wir in jedem Land für Sie da. In allgemeinen Fragen zum Patentrecht im In- oder Ausland beraten wir gern und umfassend.

Die Patentanwälte und Rechtsanwälte der HERTIN Anwaltssozietät sorgen dafür, dass Ihr Patentrecht durchgesetzt wird. Im Falle einer eventuellen Patentverletzung beraten und vertreten wir Sie ebenso, wie wir Sie gegen (unberechtigte) Schutzrechtsangriffe verteidigen. Wir vertreten Sie im Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren gegen Ihr eigenes oder gegen ein fremdes Patentrecht. Unberechtigte Importe werden von uns mittels Grenzbeschlagnahmeverfahren frühzeitig unterbunden. Besondere Expertise besitzen wir schließlich in der vertragsrechtlichen Gestaltung der Verwertung Ihrer Erfindungen und Patente, insbesondere in der Gestaltung von Patent- und Know-How-Lizenzverträgen, von FuE-Verträgen u.ä.

Vor allem aber ist uns daran gelegen, dass Sie ein Patentportfolio aufbauen, welches Ihren Interessen gerecht wird, welches Ihre Erfindung(en) in angemessener und der heutigen Zeit entsprechenden Art und Weise schützt und welches auch wirtschaftlich verwertbar ist.
 

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