Sortenschutz
Der Sortenschutz schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen.
Im Patentrecht ist der Schutz von Pflanzensorten und Tierarten, zumindest nach deutschem und europäischem Recht, gerade ausgeschlossen. Der Sortenschutz füllt diese Lücke, schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen und ist daher ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht.
Der Sortenschutz dient somit der Pflanzenzüchtung und dem züchterischen Fortschritt in Landwirtschaft und Gartenbau.
Sorte
Sorte ist ein Begriff aus der Pflanzenzüchtung, mit dem Varianten einer Nutzpflanzenart unterschieden werden. Die Sorte muss sich durch verschiedene Merkmale (Größe, Farbe, Menge und Musterung) von anderen Sorten der gleichen Art unterscheiden.
Sortenschutz
Sortenschutz kann jeder Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte - bezogen auf Deutschland - beim Bundessortenamt auf der Grundlage des Sortenschutzgesetzes (SortG) für Sorten des gesamten Pflanzenreiches beantragen.
Voraussetzung für die Schutzfähigkeit ist, dass die Pflanzensorte unterscheidbar, homogen, beständig und neu ist und zudem durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet ist. Die Prüfung der Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit erfolgt anhand der Ausprägung der Merkmale der Sorte, wobei durch aufwendige Überprüfungen durch Anbau im Freiland oder Gewächshaus oder durch ergänzende Untersuchungen im Labor diese Merkmale erfasst werden.
Die Dauer des Sortenschutzes beträgt 25 Jahre; bei Hopfen, Kartoffel, Rebe und Baumarten sogar 30 Jahre.
Sortenschutz
Sortenschutz ist ein Schutzrecht, das es dem Züchter ermöglicht, seine Sorte wirtschaftlich zu verwerten, um damit eine Entlohnung seiner (intellektuellen und finanziellen) Vorleistungen zu erhalten. Nur dem Inhaber des Sortenschutzes ist es erlaubt, die Sorte oder entsprechendes Vermehrungsmaterial zu benutzen.
Dritte dürfen auch nicht die Sortenbezeichnung einer geschützten Sorte oder eine mit ihr verwechselbare Bezeichnung für eine andere Sorte derselben oder einer verwandten Art ohne Zustimmung des Inhabers des Sortenschutzes verwenden.
Was können wir für Sie tun?
Die Patentanwälte der HERTIN Anwaltssozietät beraten Sie bereits im Vorfeld Ihres Schaffens bei allen Fragen rund um den optimalen Schutz Ihrer Züchtung.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Züchtung oder Entdeckung geschützt wird und beraten Sie auch hinsichtlich einer Verwertung im Ausland.
Die Patentanwälte und Rechtsanwälte der HERTIN Anwaltssozietät sorgen dafür, dass Ihr Sortenschutzrecht durchgesetzt wird, bei Fragen einer eventuellen Verletzung unterstützen wir Sie und führen insoweit auch Verletzungsprozesse.
