Das Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht enthält die Spielregeln für den Wettstreit der Unternehmen um Kunden. Darüber hinaus geht es im Wettbewerbsrecht aber auch um den Produkt- und Verbraucherschutz und die damit verbundenen vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen auf nationaler und europäischer Ebene.
Das Wettbewerbsrecht, ein Buch mit sieben Siegeln?
Das Wettbewerbsrecht ist ein hoch komplexes Regelwerk und nicht selten nur für den Fachmann durchschaubar. Rechtsanwalt Dr. Hermann-Josef Omsels von der HERTIN Anwaltssozietät ist in seinem Online-Kommentar zum Wettbewerbsrecht dennoch bemüht, auch dem interessierten Laien unter
www.omsels.info das Wettbewerbsrecht darzulegen.
Wer im Wettbewerbsrecht die Kosten für einen Berater scheut, sieht sich nicht selten mit weit höheren Kosten konfrontiert, die mit einem Verstoß gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verbunden sind. Schon der kleinste Fehler kann vom Konkurrenten aufgegriffen und zum Gegenstand einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gemacht werden. Die Verfolgungsintensität ist in Zeiten des Internets, in denen der kleinste Rechtsverstoß des Konkurrenten schnell ergoogelt werden kann, hoch.
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist das zentrale Regelwerk im Wettbewerbsrecht. Es verbietet in sehr abstrakter Form unlautere geschäftliche Handlungen, die geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Dazu gehören in jedem Falle geschäftliche Handlungen, die der fachlichen Sorgfalt der Branche widersprechen und geeignet sind, eine informierte Entscheidung des potentiellen Kunden zu untergraben, wie z.B. die irreführende Werbung, das Ausnutzen der geschäftlichen Unerfahrenheit oder Leichtgläubigkeit bestimmter Verbrauchergruppen, die Verunglimpfung von Wettbewerbern oder jede Form der Behinderung eines Konkurrenten durch wettbewerbsfremde Mittel und Methoden.
Außerdem bestimmt das Wettbewerbsrecht die Rahmenbedingungen für zulässige Sonderaktionen. Dazu zählt jede Werbung mit einem Sonderangebot. Auch zu Preisausschreiben und Gewinnspielen enthält das Wettbewerbsrecht die maßgeblichen Regeln.
Daneben findet der Schutz gegen Produktnachahmungen eine wichtige Säule im Wettbewerbsrecht, das mögliche Ansprüche aus dem Markengesetz und dem Geschmacksmustergesetz ergänzt. Schließlich enthält das Wettbewerbsrecht die gesetzliche Regelung zur vergleichenden Werbung und verbietet jede Form der Belästigung von Marktteilnehmern (u.a. durch unerbetene E-Mail-Werbung, Telefonwerbung oder Telefaxwerbung).
Letztlich wird nahezu jedes Verhalten eines Unternehmers dem Wettbewerbsrecht unterworfen. Denn § 4 Nr. 11 UWG enthält ein Einfallstor des Wettbewerbsrechts in alle erdenklichen sonstigen Gesetze und Verordnungen. Nach dieser Bestimmung ist es untersagt, jeder beliebigen gesetzlichen Vorschrift zuwider zu handeln, die jedenfalls auch irgendwie dazu bestimmt ist, das Marktverhalten eines Unternehmers zu regeln.
Über diese Vorschrift können im Wettbewerbsrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen des Konkurrenten ebenso kontrolliert (und gegebenenfalls untersagt) werden wie die Einhaltung der Vorschriften zum Widerrufsrecht bei Verkäufen im Internet oder die Art und Weise, wie der Wettbewerber mit Preisangaben wirbt. Über § 4 Nr. 11 UWG können außerdem Verstöße u.a. gegen das Heilmittelwerberecht, das Lebensmittelrecht, gesetzliche Bestimmungen zu bestimmten Berufsgruppen wie Ärzten, Apotheken, Rechtsanwälten etc. wettbewerbsrechtlich verfolgt werden.
Wettbewerbsrecht ist Richterrecht
Es ist angesichts der Komplexität der Materien im Wettbewerbsrecht sehr schwierig, den Überblick über die aktuelle Rechtslage zu bewahren. Hinzu kommt aber noch, dass das Wettbewerbsrecht wegen der abstrakten Formulierungen der Verbotstatbestände im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in ganz besonderer Weise von der Rechtsprechung der Gerichte geprägt wird, die durchaus regional unterschiedlich sein kann.
Nur wer die jüngste Rechtsprechung aller einschlägigen Landgerichte, Oberlandesgerichte, des Bundesgerichtshofs bis hin zum Europäischen Gerichtshof kennt, kann beurteilen, welcher Marktauftritt zulässig, welcher kritisch und welcher unzulässig ist. Nur eine genaue Kenntnis der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht erlaubt auch eine Beurteilung der Risiken und der daraus resultierenden Konsequenzen, die mit einem bestimmten Wettbewerbsverhalten verbunden sind.
Ihre kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen des Wettbewerbsrechts
Die HERTIN Anwaltssozietät verfügt über eine Reihe von Rechtsanwälten, welche die wettbewerbsrechtliche Gesetzgebung und Rechtsprechung seit vielen Jahren beobachten und durch Fachbücher und Fachaufsätze begleiten. Sie verfügen bundesweit über eine hohe Anerkennung bei den für das Wettbewerbsrecht zuständigen Spruchkammern der Gerichte und den Fachanwälten, die sich ebenfalls mit dem Thema Wettbewerbsrecht auseinandersetzen.
Die Rechtsanwälte der HERTIN Anwaltssozietät sind deshalb bestens geeignet, Sie optimal in allen Fragen des Wettbewerbsrechts präventiv zu beraten und in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen zu vertreten.
