Arbeitnehmererfinderrecht

Wir kümmern uns um Ihre Erfindungen im Arbeitsverhältnis

Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt die Behandlung erfinderischer Tätigkeiten und technischer Verbesserungsvorschläge, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschaffen hat. Als Arbeitnehmer gelten alle Personen, die im privaten und im öffentlichen Dienst tätig sind, sowie Beamte und Soldaten.

Der Arbeitnehmer muss seine Erfindungen seinem Arbeitgeber melden. Sie können vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden, der seinem Arbeitnehmer im Gegenzug eine angemessene Vergütung zahlen muss.

Die Patent- und Rechtsanwälte bei HERTIN & Partner verfügen über große Erfahrung im Umgang mit Arbeitnehmererfindungen. Wir sorgen dafür, dass Ihre rechtlich geschützten Interessen an der Erfindung durchgesetzt werden.

Unsere Leistungen im Arbeitnehmererfinderrecht

Unsere Leistungen für Sie umfassen u.a.

  • die Klärung der Frage, ob es sich bei einer Erfindung oder der Entwicklung einer Verbesserung um eine Arbeitnehmererfindung handelt
  • die Betreuung der Meldung oder Inanspruchnahme einer Arbeitnehmererfindung
  • die Ermittlung einer angemessenen Vergütung für eine Arbeitnehmererfindung
  • die Beratung bei oder die Führung von Verhandlungen über die angemessene Vergütung sowie die Formulierung von Vereinbarungen über eine Arbeitnehmererfindung
  • die Etablierung geeigneter Abrechnungssysteme für Arbeitnehmererfindungen oder
  • die Vertretung bei Auseinandersetzungen über die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitnehmererfindergesetz einschließlich der Wahrnehmung Ihrer Interessen vor der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindersachen beim Deutschen Patent- und Markenamt oder vor den zuständigen Landgerichten

Auch im Übrigen können Sie bei allen sonstigen Fragen rund um das Arbeitnehmererfinderrecht auf uns bauen.

Ihre Ansprechpartner bei HERTIN & Partner

Unser Team im Arbeitnehmererfinderrecht besteht aus den Patentanwälten Dr. Sven Lange, Dr. Tobias Boeckh und Julia Becker, und Rechtsanwalt Dr. Hermann-Josef Omsels. Wir kümmern uns persönlich um Ihre Anliegen.

Unser Arbeitnehmnererfinder-Blog

Informieren Sie sich in unserem Patent-Blog über aktuelle Ereignisse im Arbeitnehmererfinderrecht!

ine Darstellung der Grundzüge des Arbeitnehmererfinderrechts finden Sie auch in unserem

Leitfaden zum Arbeitnehmererfinderrecht.

BGH Rechtsprechungsänderung im Patentrecht: Die Mitarbeit an einem Beispiel in der Beschreibung eines Patentes kann eine Miterfinderschaft begründen

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Regelmäßig erhält der BGH die Möglichkeit, sich zur Erfinderschaft/Miterfinderschaft bei Patenten zu äußern. In der Vergangenheit schien sich eine Spruchpraxis des BGH herauszukristallisieren, nach welcher die Miterfinderschaft bei einem Patent ausschließlich danach zu prüfen sei, ob jemand einen schöpferischen Beitrag zu einzelnen Patentansprüchen geleistet hat.