BGH Rechtsprechungsänderung im Patentrecht: Die Mitarbeit an einem Beispiel in der Beschreibung eines Patentes kann eine Miterfinderschaft begründen
von: Dr. Sven Lange, (Kommentare: 0)
Das Arbeitnehmererfinderrecht regelt die Behandlung erfinderischer Tätigkeiten und technischer Verbesserungsvorschläge, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeits- oder Dienstverhältnisses geschaffen hat. Als Arbeitnehmer gelten alle Personen, die im privaten und im öffentlichen Dienst tätig sind, sowie Beamte und Soldaten.
Der Arbeitnehmer muss seine Erfindungen seinem Arbeitgeber melden. Sie können vom Arbeitgeber in Anspruch genommen werden, der seinem Arbeitnehmer im Gegenzug eine angemessene Vergütung zahlen muss.
Die Patent- und Rechtsanwälte bei HERTIN & Partner verfügen über große Erfahrung im Umgang mit Arbeitnehmererfindungen. Wir sorgen dafür, dass Ihre rechtlich geschützten Interessen an der Erfindung durchgesetzt werden.
Unsere Leistungen für Sie umfassen u.a.
Auch im Übrigen können Sie bei allen sonstigen Fragen rund um das Arbeitnehmererfinderrecht auf uns bauen.
Unser Team im Arbeitnehmererfinderrecht besteht aus den Patentanwälten Dr. Sven Lange, Dr. Tobias Boeckh und Julia Becker, und Rechtsanwalt Dr. Hermann-Josef Omsels. Wir kümmern uns persönlich um Ihre Anliegen.
Informieren Sie sich in unserem Patent-Blog über aktuelle Ereignisse im Arbeitnehmererfinderrecht!
ine Darstellung der Grundzüge des Arbeitnehmererfinderrechts finden Sie auch in unserem