Regelmäßig erhält der BGH die Möglichkeit, sich zur Erfinderschaft/Miterfinderschaft bei Patenten zu äußern. In der Vergangenheit schien sich eine Spruchpraxis des BGH herauszukristallisieren, nach welcher die Miterfinderschaft bei einem Patent ausschließlich danach zu prüfen sei, ob jemand einen schöpferischen Beitrag zu einzelnen Patentansprüchen geleistet hat.