Dr. Sven Lange

Dr. Sven Lange

Dr. Sven Lange ist Ihr Patent- und Markenanwalt für den Schutz Ihrer technischen Erfindungen, Ihrer Designschöpfungen bzw. Ihrer Markennamen oder -logos. In den The Legal 500 und in KANZLEIEN IN DEUTSCHLAND wird er als Patentexperte empfohlen. Er liebt komplizierte Fälle und er ist parteiisch; dennoch hat er den erforderlichen Abstand, um Sie objektiv und erfolgreich zu beraten. Seine Mandanten profitieren von seinem reichen Erfahrungsschatz mit nationalen und internationalen Patent- und Markenämtern. Er kann sich nicht nur in Tüftler, Erfinder, Schöpfer von Formen oder Namen und andere Kreative hineinversetzen, sondern auch in Patent- und Markenprüfer in den Patent- und Markenämtern.

Dr. Sven Lange
Enthusiasmus und weitreichender Erfahrungsschatz

Seinen Enthusiasmus und seinen reichen Erfahrungsschatz schätzen nicht nur die Mandanten, sondern auch seine Studentinnen und Studenten. Seit vielen Jahren unterrichtet er als Dozent europäisches und internationales Patent- und Arbeitnehmererfinderrecht.

Dr. Sven Lange hat an der Schnittstelle von Physik und Chemie promoviert. Er forschte in verschiedenen Universitäten (z. B. Humboldt Universität Berlin, University of California, Los Angeles), in Großforschungseinrichtungen wie dem Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin und in mittelständischen Unternehmen wie der Niedersächsischen Peptidforschungsinstitut GmbH.

Machen Sie sich ein eigenes Bild

Studium der Chemie und Biophysik am Bernhard-Nocht-Institut (BNI) Hamburg, der Humboldt-Universität Berlin, dem Max-Delbrück-Centrum, der Charité, der University of California, Los Angeles (UCLA) und der Ernst-Moritz-Arndt-Universität; Promotion zum Dr. rer. nat. an der Humboldt-Universität zu Berlin; wissenschaftlicher Mitarbeiter (Post-Doc) im Bereich Molekulare Biophysik an der Humboldt-Universität zu Berlin und der Niedersächsischen Peptidforschungsinstitut GmbH. 

Fachliche Schwerpunkte: Verfahrenstechnik, medizinischer Maschinen- und Apparatebau, Photonische Technologien, Energietechnik, Verfahrenstechnik, Chemie, neue Werkstoffe, Pharmazie, Bioanalytik, Kosmetik, Lebensmittel-, Umwelt- und Biotechnologie sowie Software-Erfindungen.

Was andere meinen
  • „Das 'engagierte und motivierte', Berliner Patentrechtsteam von Hertin Anwaltssozietät ist höchst spezialisiert auf Life Siences, baut auch den Bereich Medizintechnik aus, und verfügt über Nischenexpertise im Schutz neuer Therapieverfahren. Zu den Mandanten zählen vor allem Forschungsinstitute (…) sowie Pharmaunternehmen(…). Mandanten schätzen die 'sehr harmonische und zielgerichtete Zusammenarbeit' mit 'hoher Effizienz', und das 'überaus gute Preis-Leistungs-Verhältnis'. Sven Lange, Experte im Schnittstellenbereich von Molekularbiologie und Physik, ist 'juristisch sehr detailwissend' und hat eine 'ausgleichende und ruhige Arbeitsweise'.“ - The Legal 500 – Deutschland 2014
  • „Die Patentanwälte bieten zusammen mit den Rechtsanwälten der Hertin Anwaltssozietät eine umfassende Betreuung in Fragen des Patent-, Arbeitnehmererfinderrechts, der Vertragsberatung und Lizenzvereinbarungen, die für Life Science – und Pharmaunternehmen optimal geeignet ist. Hierbei steht das Interesse des Mandanten an einer qualitativ hochwertigen und gleichzeitig Kosten schonenden Beratung und Vertretung im Fokus.“ - Kanzleien in Deutschland – 2014

Die Bereitstellung einer Nukleinsäure ist eine patentfähige Erfindung

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Der BGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung (X ZR 141/13 vom 19.01.2016) mit der Frage auseinandergesetzt, welcher Offenbarung es in einer Patentanmeldung bedarf, damit sich eine Erfindung (patentfähig) für Nukleinsäuremoleküle von der bloßen Entdeckung (nicht patentfähig) abgrenzt.

BGH Rechtsprechungsänderung im Patentrecht: Die Mitarbeit an einem Beispiel in der Beschreibung eines Patentes kann eine Miterfinderschaft begründen

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Regelmäßig erhält der BGH die Möglichkeit, sich zur Erfinderschaft/Miterfinderschaft bei Patenten zu äußern. In der Vergangenheit schien sich eine Spruchpraxis des BGH herauszukristallisieren, nach welcher die Miterfinderschaft bei einem Patent ausschließlich danach zu prüfen sei, ob jemand einen schöpferischen Beitrag zu einzelnen Patentansprüchen geleistet hat.

Die Eintragung von vulgären Ausdrücken als Marke in Europa und Deutschland

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Das Bundespatentgericht (BPatG) und das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatten darüber zu entscheiden, ob die Marke "FICKEN LIQUORS" als Marke für Bekleidung, Getränke und Werbung Anlass zu Beanstandungen geben könne. Während das BPatG die fortgeschrittene Liberalisierung der Gesellschaft hervorhob und demgemäß davon ausging, dass die Marke "FICKEN LIQUORS" eingetragen werden könne,