Lizenzrecht

Unser Lizenzrechtsteam

Pacta sunt servanda

Verträge sind einzuhalten – ein elementarer Grundsatz unseres Rechtssystems.

Lizenz- und Know-How-Verträge können über das Wohl und Wehe Ihrer unternehmerischen Werte entscheiden. Sie sollten den Entwurf und die Verhandlung von Verträgen, die mit Aspekten des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts zu tun haben, deshalb in die Hände kompetenter und erfahrener Rechts- und Patentanwälte legen.

Wir bei HERTIN & Partner verfügen über große Erfahrung im Entwerfen, Prüfen und Verhandeln von Lizenz- und Know-How-Verträgen im Gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht. Wir wissen, welche Regelungen in Ihren Verträgen enthalten sein müssen und wo die Fallen liegen, die Sie vermeiden sollten.

Was wir für Sie tun

Wir beraten und begleiten Sie bei der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen und tatsächlichen Grundlagen sowie ggf. Ihrer Vertragsverhandlungen für einen (auch internationalen) Lizenz- und Know-How-Vertrag im Patent- Marken-, Urheber- oder Designrecht, einschließlich kartellrechtlicher Einflüsse.

Wir prüfen und erstellen neue Verträge, einschließlich Kooperations-, Vertriebs- und Forschungsverträgen, sowie Abgrenzungsvereinbarungen und Co-Existence-Vereinbarungen.

Unsere Tätigkeit umfasst jedoch auch die Erstellung und Umsetzung von Kauf- und Übertragungsverträgen, die gewerbliche Schutzrechte wie Patente oder Marken etc. zum Gegenstand haben.