Das Bundespatentgericht (BPatG) und das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatten darüber zu entscheiden, ob die Marke "FICKEN LIQUORS" als Marke für Bekleidung, Getränke und Werbung Anlass zu Beanstandungen geben könne. Während das BPatG die fortgeschrittene Liberalisierung der Gesellschaft hervorhob und demgemäß davon ausging, dass die Marke "FICKEN LIQUORS" eingetragen werden könne,