BGH zu Metall auf Metall II

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BGH,  Urt. v. 13.12.2012 I ZR 182/11     Metall auf Metall II

Der BGH hat entschieden, dass in das Tonträgerherstellungsrecht eingegriffen wird, wenn im Wege des sogenannten Samplings Takte (angeblich 2 Sekunden) einer Rhythmussequenz einem fremden Tonträger – hier aus dem Musikstück „Metall auf Metall“ - entnommen und einem anderen Song – „Nur mir“ von Sabrina Setlur – fortlaufend unterlegt werden. Der BGH hat dabei eine freie Benutzung abgelehnt, da er davon ausgegangen ist, dass es möglich gewesen wäre, die Tonfolgen selbst einzuspielen.  Die Urteilsbegründung des BGH steht derzeit noch aus.

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