Versehentliche Ausreißer können unlauter sein
von Dr. Hermann-Josef Omsels (Kommentare: 0)
Versehentliche Ausreißer können unlauter sein
Aus deutscher Sicht ist die Entscheidung ist eine weitere Entscheidung des EuGH weniger spektakulär (EuGH, Urt. v. 16.4.2015, C-388/13 - Nemzeti Fogyasztóvédelmi Hatóság). Sie bestätigt, was bei unseren Gerichten im Wettbewerbsrecht ohnehin seit Jahren und Jahrzehnten gängige Praxis ist: Ein Unternehmer kann sich nicht damit entschuldigen, dass ihm eine bestimmte Handlung, die unlauter ist, nur versehentlich und in einem einzigen Fall unterlaufen ist. Auch der Ausreißer ist unlauter und begründet einen Unterlassungsanspruch.
In dem zu Grunde liegenden Rechtsstreit ging es um eine versehentlich falsche Angabe eines Unternehmers gegenüber einem Kunden über den Zeitraum, auf den sich eine Rechnung des Unternehmers bezog. Daraus leitete der Kunde ab, zu welchem Zeitpunkt er das Vertragsverhältnis mit dem Unternehmer beenden kann. Allerdings war die Auskunft des Unternehmers versehentlich falsch. Der Kunde kündigte deshalb verspätet und sollte für die weiteren vom Unternehmer erbrachten Leistungen bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses zahlen. Das sah der Kunde nicht ein, beschwerte sich und veranlasste dadurch eine vom Unternehmer zu zahlende Geldbuße. Deren Verhängung wurde vom EuGH nunmehr bestätigt. weiter...