Patent- und Gebrauchsmusterrecht
Ihre Erfindungen sind unser Anliegen!
Das Patentrecht ist eine besonders schwierige und sensible rechtliche Materie. Durch eine falsche Schutzstrategie oder ungenügende Patentanmeldungen können Ihre wichtigsten Unternehmenswerte gefährdet werden oder sogar verloren gehen. Vertrauen Sie deshalb auf die Patentrechtsexperten von HERTIN & Partner.
Das Patentrecht gehört zum Kernbereich der Tätigkeit unserer Kanzlei. Hier stehen wir Ihnen mit einem kompetenten Team aus erfahrenen Patent- und Rechtsanwälten zur Verfügung, das zur internationalen Absicherung Ihrer Erfindungen mit einem weltweiten Netzwerk von verlässlichen Kooperationspartnern zusammen arbeitet.
Unsere Leistungen im Patentrecht
Unsere Leistungen für Sie umfassen u.a.
- die Evaluation Ihrer Ideen mit Blick auf einen möglichen Patent- oder Gebrauchsmusterschutz
- die Entwicklung einer die betriebswirtschaftlichen Belange Ihres Unternehmens berücksichtigenden Schutzrechtsstrategie
- die nationale und internationale Anmeldung von Patenten oder Gebrauchsmustern
- die Verwaltung Ihres Schutzrechtsportfolios
- die Verteidigung Ihrer Patente und Gebrauchsmuster gegen Angriffe Dritter oder
- die Durchsetzung Ihrer Schutzrechte gegen Rechtsverletzungen Dritter in allen amtlichen oder gerichtlichen Verfahren oder im Rahmen von Grenzbeschlagnahmungen.
Weiterhin können Sie bei allen sonstigen Fragen rund um Ihre Erfindungen und Patente auf uns bauen. Unsere Rechts- und Patentanwälte erstellen
- Freedom-to-Operate-Analysen und andere patentrechtliche Gutachten
- Lizenz-, Kooperations- oder Forschungs- und Entwicklungsverträge
- Patent- oder Patentportfolio-Bewertungen
- und vieles mehr
Natürlich beraten und vertreten wir Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer auch im Arbeitnehmererfinderrecht.
Andere über HERTIN & Partner im Patentrecht
„Das ‚engagierte und motivierte’ … Patentrechtsteam von Hertin ist höchst spezialisiert auf Life Sciences, baut auch den Bereich Medizintechnik aus, und verfügt über Nieschen Expertise im Schutz neuer Therapieverfahren."
„Mandanten schätzen die ‚sehr harmonische und zielgerichtete Zusammenarbeit mit hoher Effizienz’, und das ‚überaus gute Preis-Leistung-Verhältnis’.“ - The Legal 500 - Deutschland 2014)
Ihre Ansprechpartner bei HERTIN & Partner
Unser Patent-Blog
Informieren Sie sich in unserem Patent-Blog über aktuelle Ereignisse im Patentrecht!
In vielen Rechtsstreitigkeiten gehörte es zur alltäglichen Praxis, neben einem Unternehmen auch deren Organ (Geschäftsführer/Vorstand) wegen eines Wettbewerbsverstoßes auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen. Die Rechtsprechung war da großzügig. Es genügte, dass das Organ den Wettbewerbsverstoß gekannt und pflichtwidrig nicht verhindert hat. Für diese Kenntnis musste der Kläger/Antragsteller lediglich ein paar Indiztatsachen vortragen. Es oblag dann dem Organ im Rahmen seiner sekundären Darlegungs- und Beweislast, sich substantiiert zu entlasten, wie das OLG Hamm jüngst noch einmal unterstrichen hat (OLG Hamm, Urt. v. 13.3.2014, 4 U 121/13).
Weiterlesen … Wann haftet der Geschäftsführer oder Vorstand
Die Entscheidung fishparkatails des BGH enthält nicht wirklich Neues. Aber das Urteil ist eine kompakte Darstellung aller rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen die Forderung einer Vertragsstrafe wegen eines Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung zu wehren, auf die aus der Rückschau kein gesetzlicher Anspruch bestand (BGH, Urt. v. 08.05.2014, I ZR 210/12 - fishtailparka).
Weiterlesen … Unterlassungserklärungen sind keine Lappalie
Das OLG Düsseldorf erlässt oder bestätigt keine einstweiligen Verfügungen im Patentrecht, bloß weil ein Patent verletzt wurde. Ihm muss nachgewiesen werden, dass das verletzte Patent, jedem Angriff standhält. Daran hält das Gericht auch in einer neuen Entscheidung fest:
Weiterlesen … OLG Düsseldorf bleibt bei einstweiligen Verfügungen im Patentrecht hart
Regelmäßig erhält der BGH die Möglichkeit, sich zur Erfinderschaft/Miterfinderschaft bei Patenten zu äußern. In der Vergangenheit schien sich eine Spruchpraxis des BGH herauszukristallisieren, nach welcher die Miterfinderschaft bei einem Patent ausschließlich danach zu prüfen sei, ob jemand einen schöpferischen Beitrag zu einzelnen Patentansprüchen geleistet hat.
Weiterlesen … BGH Rechtsprechungsänderung im Patentrecht: Die Mitarbeit an einem Beispiel in der Beschreibung eines Patentes kann eine Miterfinderschaft begründen
Laut gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist das Auffinden von biologischen Zusammenhängen, die der Wirkung eines Arzneimittels zugrunde liegen, keine patentfähige Erfindung. Dies gilt zumindest dann, wenn der Wirkstoff, die Indikation und die Dosierung, mit welcher der Wirkstoff im Stand der Technik bekannt ist, mit der Art und Weise der Verwendung mit der einer neu als Patentanmeldung eingereichten technischen Lehre übereinstimmen.
Weiterlesen … Neuheit von therapeutischen Anwendungen